Aufwandersatz der Gewerkschaft für arbeitsgerichtliche Vertretung : OGH 8 Ob A 242/98s v.22.10.1998

AufwandersatzG / Mit dem auf Grund der Aufwandersatzverordnung zugesprochenen Aufwandersatz sind auch die dem Vertreter der Gewerkschaft aufgelaufenen Fahrtkosten abgegolten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.03 Rechtsschutz
331.2 Honorar
331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 34.03 Rechtsschutz Dokument Nr. A-943050 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage