Führerscheinprüfung im Krankenstand : OGH 9 Ob A 287/98s v.9.12.1998
GewO § 82 lit f / Steht eine Führerscheinprüfung im Krankenstand den Anordnungen des Arztes objektiv nicht entgegen, stellt ihre Ablegung auch dann keine Pflichtverletzung im Krankenstand dar, wenn sie geeignet war, den Heilungsverlauf zu verzögern.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.5000)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.02.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
371.27 Prüfung 656.091 Führerschein 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | GewO § 82 lit f / Steht eine Führerscheinprüfung im Krankenstand den Anordnungen des Arztes objektiv nicht entgegen, stellt ihre Ablegung auch dann keine Pflichtverletzung im Krankenstand dar, wenn sie geeignet war, den Heilungsverlauf zu verzögern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |