Führerscheinprüfung im Krankenstand : OGH 9 Ob A 287/98s v.9.12.1998

GewO § 82 lit f / Steht eine Führerscheinprüfung im Krankenstand den Anordnungen des Arztes objektiv nicht entgegen, stellt ihre Ablegung auch dann keine Pflichtverletzung im Krankenstand dar, wenn sie geeignet war, den Heilungsverlauf zu verzögern.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.5000)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
371.27 Prüfung
656.091 Führerschein
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:GewO § 82 lit f / Steht eine Führerscheinprüfung im Krankenstand den Anordnungen des Arztes objektiv nicht entgegen, stellt ihre Ablegung auch dann keine Pflichtverletzung im Krankenstand dar, wenn sie geeignet war, den Heilungsverlauf zu verzögern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog