Führerscheinprüfung im Krankenstand : OGH 9 Ob A 287/98s v.9.12.1998

GewO § 82 lit f / Steht eine Führerscheinprüfung im Krankenstand den Anordnungen des Arztes objektiv nicht entgegen, stellt ihre Ablegung auch dann keine Pflichtverletzung im Krankenstand dar, wenn sie geeignet war, den Heilungsverlauf zu verzögern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.5000)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
371.27 Prüfung
656.091 Führerschein
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand Dokument Nr. A-942600 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage