EuGH klärt Schiedsverfahren : Vorläufiger Rechtsschutz gilt auch bei Anrufung eines Schiedsgerichtes / EuGH C-391/95 v.17.11.1998
Die Fragen sind entstanden, weil die Übereinkommen von Lugano und Brüssel einerseits die Zuständigkeit der Gerichte in Zivil- und Handelssachen europaweit vereinheitlicht haben, andererseits die Schiedsgerichtsbarkeit vom Anwendungsbereich dieser Übereinkommen aber ausdrücklich ausgenommen ist.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.02.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.918 Schiedswesen
347.98 Gericht: Zuständigkeit 341.241 Vertrag, internationaler 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.918 Schiedswesen | Dokument Nr. A-942330 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |