Schülerfreifahrt zu Praktikumsplätzen : BMUJF 61 1000/74-Pr.1/98 v.30.11.1998

Es bestehen keine Ausnahmeregelungen, durch die Einzelfahrten der Schülerinnen zu dislozierten Unterrichten oder Fahrten zum zeitlich geblockt stattfindenden Unterricht an anderen Unterrichtsstätten (keine Schulen iSd Art.14 B-VG) im Rahmen der Freifahrten zurückgelegt werden können.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.217.1 Schülerfreifahrt
37 Schule
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es bestehen keine Ausnahmeregelungen, durch die Einzelfahrten der Schülerinnen zu dislozierten Unterrichten oder Fahrten zum zeitlich geblockt stattfindenden Unterricht an anderen Unterrichtsstätten (keine Schulen iSd Art.14 B-VG) im Rahmen der Freifahrten zurückgelegt werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog