Schülerfreifahrt zu Praktikumsplätzen : BMUJF 61 1000/74-Pr.1/98 v.30.11.1998

Es bestehen keine Ausnahmeregelungen, durch die Einzelfahrten der Schülerinnen zu dislozierten Unterrichten oder Fahrten zum zeitlich geblockt stattfindenden Unterricht an anderen Unterrichtsstätten (keine Schulen iSd Art.14 B-VG) im Rahmen der Freifahrten zurückgelegt werden können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.217.1 Schülerfreifahrt
37 Schule
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 371.217.1 Schülerfreifahrt Dokument Nr. A-942326 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage