Einvernehmliche Lösung bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes : OGH 9 Ob A 180/98f v.19.8.1998

Bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes liegt im Anbot auf einvernehmliche Lösung des Arbeitsvertrages keine rechtswidrige Drohung. Eine daraufhin vereinbarte Vertragsauflösung ist rechtswirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (10 (1999) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-942321 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage