Einvernehmliche Lösung bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes : OGH 9 Ob A 180/98f v.19.8.1998
Bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes liegt im Anbot auf einvernehmliche Lösung des Arbeitsvertrages keine rechtswidrige Drohung. Eine daraufhin vereinbarte Vertragsauflösung ist rechtswirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (10 (1999) Nr.1)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Entlassung: Arbeit 347.439 Vertragsauflösung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-942321 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |