Sturz auf vereistem Gehsteig: Frage der Haftung des Gehilfen : OGH 2 Ob 64/98w v.25.6.1998

Diese Verkehrssicherungspflicht (§ 93 StVO) kann einer Reinigungsfirma übertragen werden. Sie haftet dann anstelle des Liegenschaftseigentümers für Mängel bei Wahrnehmung der Streupflicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Kind, Martin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
614.8 Unfall
625.768 Strassenreinigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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