Sturz auf vereistem Gehsteig: Frage der Haftung des Gehilfen : OGH 2 Ob 64/98w v.25.6.1998
Diese Verkehrssicherungspflicht (§ 93 StVO) kann einer Reinigungsfirma übertragen werden. Sie haftet dann anstelle des Liegenschaftseigentümers für Mängel bei Wahrnehmung der Streupflicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.01.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
614.8 Unfall 625.768 Strassenreinigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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