Oberster Gerichtshof streicht Bummelstudenten die Alimente : OGH 3 Ob 254/98v v.11.11.1998

Die Unterhaltspflicht für studierende Kinder nähert sich den erschwerten Kriterien für die Familienbeihilfe. Im Streitfall müssen Studenten pro Studienabschnitt ihren Fortschritt nachweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
378.14 Studium
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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