Freie Befristungen nur bei echten Neubauten : Neu errichtete Gebäude werden im Mietrecht bevorzugt

Im Zuge von Umbauarbeiten werden Mietobjekte nur dan als neu anerkannt, wenn sie - wie bei der Errichtung einer Dachgeschosswohnung - neu entstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.53 Wohnbau
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-941586 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage