Entgeltanspruch bei Arbeitskräfteüberlassung an Betriebe ohne Kollektivvertrag : OGH 8 Ob A 85/98b v.24.8.1998
Das für die Dauer der Überlassung eines Kameramannes an den ORF Ersterem geschuldete Entgelt richtet sich zumindest nach dem Mindestentgelt des für vergleichbare Tätigkeiten sonst heranzuziehenden Kollektivvertrages für Filmschaffende.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.01.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.2 Gehalt 331.116 Betriebsvereinbarung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit | Dokument Nr. A-941325 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |