Betriebspensionszuschuss für Berufsunfähigkeit nach einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses : OGH 8 Ob A 11/98w v.29.1.1998

Nach der redlichen Verkehrsanschauung kann es nicht rechtens sein, einem Arbeitnehmer die Vorverlegung des Leistungsanfalls eines Betriebspensionszuschusses zur Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG um ca. dreieinhalb Jahre zu verwehren, wenn er die übrigen Voraussetzungen für eine Zuschussleistun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368-03 Berufsunfähigkeit
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-940723 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage