Nichtakzeptieren eines späteren Arbeitsbeginns : OGH 9 Ob A 134/98s v.21.10.1998

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander eine bestimmte Arbeitszeiteinteilung, die nicht gegen zwingende Normen verstösst, vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, einer einseitig vom Arbeitgeber verfügten Änderung der Arbeitszeit Folge zu leisten. In diesem Fall bildet die Verweig...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.81 Arbeitszeit
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-939714 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage