Verfall von Überstunden : OLG Wien 10 Ra 40/98w v.30.3.1998

KV-Handelsangestellte Art VII Z 3 lit d / Wenn der Arbeitgeber laufende Überstundenaufzeichnungen nicht führt, verfallen die Ansprüche des Arbeitnehmers gemäss Art VII Z 3 lit d KV f. die Handelsangestellten erst nach Ablauf von 2 Jahren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4986)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.116 Kollektivvertrag
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:KV-Handelsangestellte Art VII Z 3 lit d / Wenn der Arbeitgeber laufende Überstundenaufzeichnungen nicht führt, verfallen die Ansprüche des Arbeitnehmers gemäss Art VII Z 3 lit d KV f. die Handelsangestellten erst nach Ablauf von 2 Jahren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog