Verfall von Überstunden : OLG Wien 10 Ra 40/98w v.30.3.1998
KV-Handelsangestellte Art VII Z 3 lit d / Wenn der Arbeitgeber laufende Überstundenaufzeichnungen nicht führt, verfallen die Ansprüche des Arbeitnehmers gemäss Art VII Z 3 lit d KV f. die Handelsangestellten erst nach Ablauf von 2 Jahren.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4986)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.116 Kollektivvertrag 347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | KV-Handelsangestellte Art VII Z 3 lit d / Wenn der Arbeitgeber laufende Überstundenaufzeichnungen nicht führt, verfallen die Ansprüche des Arbeitnehmers gemäss Art VII Z 3 lit d KV f. die Handelsangestellten erst nach Ablauf von 2 Jahren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |