Verfall von Überstunden : OLG Wien 10 Ra 40/98w v.30.3.1998

KV-Handelsangestellte Art VII Z 3 lit d / Wenn der Arbeitgeber laufende Überstundenaufzeichnungen nicht führt, verfallen die Ansprüche des Arbeitnehmers gemäss Art VII Z 3 lit d KV f. die Handelsangestellten erst nach Ablauf von 2 Jahren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4986)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.116 Kollektivvertrag
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde Dokument Nr. A-939463 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage