EU: Strengere Vorschriften für Babynahrung : Kommission: Es dürfen keine Rückstände von Pestiziden nachweisbar sein

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.773.1 Lebensmittelüberwachung
351.77 Gesundheitsschutz
3-053:614 Kind: Gesundheit
Region:EU
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