Beseitigung geschlechtsbezogener Lohnunterschiede bei gleichwertiger Arbeit : OGH 9 Ob A 350/97d v.20.5.1998
Glosse zum Beschluss des OGH nach dem der Arbeitgeber zur Lohnanpassung verpflichtet ist, wenn eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitnehmer nach zunächst unterschiedlich hohen Gehaltsforderungen letztlich objektiv gleichwertige Arbeit leisten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.11 S.689-690)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.2 Gehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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