Beseitigung geschlechtsbezogener Lohnunterschiede bei gleichwertiger Arbeit : OGH 9 Ob A 350/97d v.20.5.1998

Glosse zum Beschluss des OGH nach dem der Arbeitgeber zur Lohnanpassung verpflichtet ist, wenn eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitnehmer nach zunächst unterschiedlich hohen Gehaltsforderungen letztlich objektiv gleichwertige Arbeit leisten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.11 S.689-690)
VerfasserIn: Eichinger, Julia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.215 Frauenlohn Dokument Nr. A-939279 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage