Verhalten im Krankenstand : OGH 8 Ob A 149/98i v.25.6.1998

Überschreitet ein Arbeiter, dem sogar Bewegung (Gehen) als Teil der Therapie empfohlen wurde, während seines mehrmonatigen Krankenstandes die Ausgehzeiten an 3 Tagen, so erfüllt er damit nicht den Entlassungsgrund.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.11 S.697-698)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-939037 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage