Verhalten im Krankenstand : OGH 8 Ob A 149/98i v.25.6.1998
Überschreitet ein Arbeiter, dem sogar Bewegung (Gehen) als Teil der Therapie empfohlen wurde, während seines mehrmonatigen Krankenstandes die Ausgehzeiten an 3 Tagen, so erfüllt er damit nicht den Entlassungsgrund.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.11 S.697-698)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-939037 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |