Judikaturwende: Wiederaufnahme im Ausserstreitverfahren : Oberste Rückstellungskommission beim OGH Rkv 1/98 v.30.6.1998
Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind auf das ausserstreitige Verfahren, namentlich auf dessen echte Streitsachen, analog anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ecolex (9 (1998) Nr.11)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.919 Ausserstreitverfahren
347.9 Zivilprozessordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind auf das ausserstreitige Verfahren, namentlich auf dessen echte Streitsachen, analog anzuwenden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |