Judikaturwende: Wiederaufnahme im Ausserstreitverfahren : Oberste Rückstellungskommission beim OGH Rkv 1/98 v.30.6.1998

Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind auf das ausserstreitige Verfahren, namentlich auf dessen echte Streitsachen, analog anzuwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ecolex (9 (1998) Nr.11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.919 Ausserstreitverfahren
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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