Antragsberechtigung im Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Schiedskommission : OGH 1 Ob 329/97g v.28.10.1997
ASVG § 344 Abs 1 / Für ein Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Schiedskommission sind nur diejenigen Parteien antragsberechtigt, die einen Direktanspruch aus einem Einzelvertrag haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (52 (1998) Nr.4971)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.10.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.154 Schlichtungswesen, betriebliches
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.154 Schlichtungswesen, betriebliches | Dokument Nr. A-938701 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |