Verschlechterungsvereinbarungen mit freigestellten BR-Mitgliedern : OGH 8 Ob A 266/97v v.25.6.1998

Auszugehen ist davon, dass die Betriebsräte aus ihrer BR-Funktion keine materiellen Vorteile erzielen dürfen. Ein Vergleich ist dabei nicht nur mit anderen BR-Mitgliedern zu ziehen, sondern auch mit den nicht kündigungsgeschützten Arbeitnehmern anzustellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4977)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.2 Lohnkürzung
331.152 Betriebsrat
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.215.2 Lohnkürzung Dokument Nr. A-938700 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage