Drei grundrechtliche Fragen zur Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine Massnahme zur Sicherung der Strafverfolgung. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt der Verdächtige als unschuldig (Art.6 Abs.2 MRK). Mit U-Haft sollte man daher vorsichtig umgehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Venier, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.126 Untersuchungshaft
343 Strafrecht
343.1 Strafverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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