Drei grundrechtliche Fragen zur Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine Massnahme zur Sicherung der Strafverfolgung. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt der Verdächtige als unschuldig (Art.6 Abs.2 MRK). Mit U-Haft sollte man daher vorsichtig umgehen.
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Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.126 Untersuchungshaft
343 Strafrecht 343.1 Strafverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.126 Untersuchungshaft | Dokument Nr. A-937525 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |