Sozialhilfe bei Auslandswohnsitz : VwGH 96/08/0074 v.2.12.1997

Auch unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten besteht keine Verpflichtung eines Landes zum Export von Leistungen der Sozialhilfe Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einholen einer Vorabentscheidung beim EuGH.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.5)
VerfasserIn: Pfeil, Walter J.
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
EU
Spanien
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Ablageschlagwort: 36.05 Sozialhilfe Dokument Nr. A-937118 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage