Weniger Zuwendungen an Illegale : Niederlande

Nicht geprüft hingegen wird der Aufenthaltsstatus bei notwendigen medizinischen Hilfen, auch Präventivmassnahmen wie Impfungen und Schwangerschaftsfürsorge sowie beim Recht auf Ausbildung für Minderjährige und Ansprüche auf Rechtshilfe. Diese staatlichen Leistungen stehen also auch illegalen Ausländ...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bundesarbeitsblatt ((1998) Nr.10)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.65 Schwarzarbeit
312.3 Flüchtling
362.923 Flüchtlingsfürsorge
341.95 Niederlassungsrecht
36.05 Sozialhilfe
368.42 Krankenversicherung (SV)
362.174 Familienbeihilfe
Region:Niederlande
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische Dokument Nr. A-937064 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage