Gewerkschaftsrechte im Betrieb auf neuer Grundlage

Eigene, auf die Mitgliederinteressen bezogene Aktivitäten wie die Verteilung von Informationsmaterial oder das Diskutieren und Erheben von Forderungen sind durch § 2 Abs.3 ausdrücklich aus dem BetrVG ausgenommen und auch an keiner anderen Stelle gesetzlich normiert. Insoweit ist die Rechtsprechung i...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (51 (1998) Nr.40 S.2014-2017)
VerfasserIn: Däubler, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.881 Gewerkschaftspolitik
331.15 Betriebsverfassung
331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.881 Gewerkschaftspolitik Dokument Nr. A-936316 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage