Für Arbeitsunfälle rüsten : Gewerbetreibende mit Nebentätigkeiten sollten sich als neue Selbständige anmelden. Arbeitsrechtler Franz Schrank mahnt zur Vorsicht: Gewerbetreibende, die Nebenjobs als neue Selbständige haben, sollten diese melden. Bei Unfällen wird es sonst haarig

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Botzenhart, Ulrike
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.42 Gewerbe
331.823 Arbeitsunfall
368.4 Sozialversicherung
323.32 Selbständig Erwerbstätige
351.83 Arbeitsrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 338.42 Gewerbe Dokument Nr. A-935940 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage