Für Arbeitsunfälle rüsten : Gewerbetreibende mit Nebentätigkeiten sollten sich als neue Selbständige anmelden. Arbeitsrechtler Franz Schrank mahnt zur Vorsicht: Gewerbetreibende, die Nebenjobs als neue Selbständige haben, sollten diese melden. Bei Unfällen wird es sonst haarig
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Veröffentlicht in: | WirtschaftsBlatt |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.42 Gewerbe
331.823 Arbeitsunfall 368.4 Sozialversicherung 323.32 Selbständig Erwerbstätige 351.83 Arbeitsrecht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 338.42 Gewerbe | Dokument Nr. A-935940 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |