Karlsruhe sieht Gefahr der Verfilzung : Abgeordnetenmandat und Vorstandstätigkeit sind nicht vereinbar / BVerfG 2 BvL 2/97

Die Richter hatten über eine Vorschrift des Berliner Landeswahlgesetzes zu entscheiden, derzufolge leitende Angestellte privater Unternehmen mit Erwerb der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus - ebenso wie Beamte und Angestellte des Landes - aus ihrem Beruf ausscheiden, sofern das Land Berlin zu mehr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 02.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.534.4 Unvereinbarkeit
342.534 Abgeordnete
331.77 Angestellte, leitende
658.115 Betrieb, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Richter hatten über eine Vorschrift des Berliner Landeswahlgesetzes zu entscheiden, derzufolge leitende Angestellte privater Unternehmen mit Erwerb der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus - ebenso wie Beamte und Angestellte des Landes - aus ihrem Beruf ausscheiden, sofern das Land Berlin zu mehr als 50 Prozent an dem Unternehmen beteiligt ist / Vergleichbare Regelungen gibt es in Bayern, hessen, Sachsen, dem Saarland und Thüringen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog