Neue Entlassungsgründe : ASG Wien 31 Cga 77/97p v.10.12.1997, bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 120/98k v.29.6.1998
In der Zeit zwischen Übergabe der schriftlichen Entlassung zur Post (= Ausspruch) und dem Zugehen der Entlassung entstandene neue Entlassungsgründe können zur Begründung der bereits ausgesprochenen Entlassung nicht mehr herangezogen werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
656.87 Postzustellung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In der Zeit zwischen Übergabe der schriftlichen Entlassung zur Post (= Ausspruch) und dem Zugehen der Entlassung entstandene neue Entlassungsgründe können zur Begründung der bereits ausgesprochenen Entlassung nicht mehr herangezogen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |