Neue Entlassungsgründe : ASG Wien 31 Cga 77/97p v.10.12.1997, bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 120/98k v.29.6.1998

In der Zeit zwischen Übergabe der schriftlichen Entlassung zur Post (= Ausspruch) und dem Zugehen der Entlassung entstandene neue Entlassungsgründe können zur Begründung der bereits ausgesprochenen Entlassung nicht mehr herangezogen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
656.87 Postzustellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der Zeit zwischen Übergabe der schriftlichen Entlassung zur Post (= Ausspruch) und dem Zugehen der Entlassung entstandene neue Entlassungsgründe können zur Begründung der bereits ausgesprochenen Entlassung nicht mehr herangezogen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog