Neue Entlassungsgründe : ASG Wien 31 Cga 77/97p v.10.12.1997, bestätigt durch OLG Wien 10 Ra 120/98k v.29.6.1998
In der Zeit zwischen Übergabe der schriftlichen Entlassung zur Post (= Ausspruch) und dem Zugehen der Entlassung entstandene neue Entlassungsgründe können zur Begründung der bereits ausgesprochenen Entlassung nicht mehr herangezogen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
656.87 Postzustellung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-934832 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |