SV-Beitragsrechtlicher Rechtsgrundwechsel für Beendigungsansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers : OGH 8 Ob S 113/98w v.30.4.1998

Eine "freiwillige" Abfertigung ist auch dann nicht gesichert, wenn der Arbeitnehmer im Falle der von seinem ehemaligen Arbeitgeber angestrebten Kündigung eine Kündigungsentschädigung bzw. das Entgelt für die Kündigungsfrist bekommen hätte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4965)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz
331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.135 Kündigungsschutz
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-934624 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage