SV-Beitragsrechtlicher Rechtsgrundwechsel für Beendigungsansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers : OGH 8 Ob S 113/98w v.30.4.1998
Eine "freiwillige" Abfertigung ist auch dann nicht gesichert, wenn der Arbeitnehmer im Falle der von seinem ehemaligen Arbeitgeber angestrebten Kündigung eine Kündigungsentschädigung bzw. das Entgelt für die Kündigungsfrist bekommen hätte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4965)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
347.736 Insolvenz 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer 331.135 Kündigungsschutz 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung | Dokument Nr. A-934624 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |