Das Folgerecht kommt - fragt sich nur wie

Die EU-Kommission rief zur Konferenz über geistige Eigentumsrechte nach Wien. Das Folgerecht ist nur eine Frage der Zeit: Bildende Künstler sollen zwei bis vier Prozent des Erlöses aus jedem Weiterverkauf ihrer Werke bekommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
340.132 Rechtsangleichung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EU
Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-934571 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage