Verweigerung von Reinigungsarbeiten : OLG Wien 10 Ra 354/97w v.22.12.1997
Die Tatsache, dass Lehrlinge und junge Gesellen im Betrieb des Arbeitgebers tatsächlich die Sanitärreinigungsarbeiten verrichten, macht diese Arbeiten nicht zum Gegenstand der Dienstpflicht des Kfz-Mechanikers, der sich nie - auch nicht konkludent - einer solchen einseitigen Ausdehnung der dienstver...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Die Tatsache, dass Lehrlinge und junge Gesellen im Betrieb des Arbeitgebers tatsächlich die Sanitärreinigungsarbeiten verrichten, macht diese Arbeiten nicht zum Gegenstand der Dienstpflicht des Kfz-Mechanikers, der sich nie - auch nicht konkludent - einer solchen einseitigen Ausdehnung der dienstvertraglichen Nebentätigkeiten unterworfen hat. Das vom Arbeitnehmer - auch in der Vergangenheit - an den Tag gelegte Verhalten stellt sich vielmehr lediglich als Ausdruck seiner wenig kollegialen und sozialen Gesinnung dar, nicht aber als eine die Entlassung rechtfertigende Pflichtenvernachlässigung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |