Verweigerung von Reinigungsarbeiten : OLG Wien 10 Ra 354/97w v.22.12.1997

Die Tatsache, dass Lehrlinge und junge Gesellen im Betrieb des Arbeitgebers tatsächlich die Sanitärreinigungsarbeiten verrichten, macht diese Arbeiten nicht zum Gegenstand der Dienstpflicht des Kfz-Mechanikers, der sich nie - auch nicht konkludent - einer solchen einseitigen Ausdehnung der dienstver...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Tatsache, dass Lehrlinge und junge Gesellen im Betrieb des Arbeitgebers tatsächlich die Sanitärreinigungsarbeiten verrichten, macht diese Arbeiten nicht zum Gegenstand der Dienstpflicht des Kfz-Mechanikers, der sich nie - auch nicht konkludent - einer solchen einseitigen Ausdehnung der dienstvertraglichen Nebentätigkeiten unterworfen hat. Das vom Arbeitnehmer - auch in der Vergangenheit - an den Tag gelegte Verhalten stellt sich vielmehr lediglich als Ausdruck seiner wenig kollegialen und sozialen Gesinnung dar, nicht aber als eine die Entlassung rechtfertigende Pflichtenvernachlässigung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog