Verweigerung von Reinigungsarbeiten : OLG Wien 10 Ra 354/97w v.22.12.1997

Die Tatsache, dass Lehrlinge und junge Gesellen im Betrieb des Arbeitgebers tatsächlich die Sanitärreinigungsarbeiten verrichten, macht diese Arbeiten nicht zum Gegenstand der Dienstpflicht des Kfz-Mechanikers, der sich nie - auch nicht konkludent - einer solchen einseitigen Ausdehnung der dienstver...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-934544 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage