Veruntreuung von Urlaubsentgelten: Haftung der kontoführenden Bank : OGH 2 Ob 395/97w v.23.4.1998
Auf das Treuhandkonto überwiesene Urlaubsentgelte sind Treugut des zur Auszahlung verpflichteten Arbeitgebers, deren Widmungszweck der Bank bekannt ist. Die Bank darf sich deshalb nicht dieser Beträge zur Abdeckung von Verbindlichkeiten des Kontoinhabers durch Aufrechnung bedienen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ecolex (9 (1998) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Urlaubsentgelt
343.721 Veruntreuung 336.71 Bank 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.225 Urlaubsentgelt | Dokument Nr. A-934461 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |