Veruntreuung von Urlaubsentgelten: Haftung der kontoführenden Bank : OGH 2 Ob 395/97w v.23.4.1998

Auf das Treuhandkonto überwiesene Urlaubsentgelte sind Treugut des zur Auszahlung verpflichteten Arbeitgebers, deren Widmungszweck der Bank bekannt ist. Die Bank darf sich deshalb nicht dieser Beträge zur Abdeckung von Verbindlichkeiten des Kontoinhabers durch Aufrechnung bedienen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ecolex (9 (1998) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
343.721 Veruntreuung
336.71 Bank
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Urlaubsentgelt Dokument Nr. A-934461 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage