Verspätete Krankmeldung : OGH 8 Ob A 213/97z . 28.8.1997
Lässt ein Arbeitnehmer seine Dienstverhinderung erst eine Stunde nach Dienstbeginn durch seine Freundin telefonisch melden, ist der vorliegende Verstoss gegen die vereinbarte Verständigungspflicht nicht so gravierend, dass er die Entlassung rechtfertigt. Weil der Erfolg der Reinigungsarbeiten keines...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4963)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Dienstverhinderung 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-934044 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |