Auf dem Weg zur Kollektivierung des Kündigungsschutzes : § 1 Abs.5 KSchG und der Interessenausgleich mit Namensnennung

Die gesetzliche Neuregelung zur betriebsbedingten Kündigung, die am 1.10.1996 in Kraft getreten ist, hat nicht nur das Recht der Sozialauswahl massgeblich verändert, sondern mit § 1 Abs.5 KSchG einen tiefen Einschnitt in den individuellen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen verursacht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (51 (1998) Nr.32 S.1614-1620)
VerfasserIn: Preis, Bernd
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
340.134 Gesetzgebung
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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