Auf dem Weg zur Kollektivierung des Kündigungsschutzes : § 1 Abs.5 KSchG und der Interessenausgleich mit Namensnennung
Die gesetzliche Neuregelung zur betriebsbedingten Kündigung, die am 1.10.1996 in Kraft getreten ist, hat nicht nur das Recht der Sozialauswahl massgeblich verändert, sondern mit § 1 Abs.5 KSchG einen tiefen Einschnitt in den individuellen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen verursacht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (51 (1998) Nr.32 S.1614-1620)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
340.134 Gesetzgebung 65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 331.13 Kündigung: Arbeit |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz | Dokument Nr. A-933719 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |