Geschäftsführerhaftung bei Konkursverschleppung : OGH 9 Ob A 416/97k v.29.4.1998

Der Einsatzanspruch steht der Gesellschaft bzw. dem im Konkurs über ihr Vermögen bestellten Masseverwalter als Vertreter der Gläubigergesamtheit insoweit zu, als in der Konkursmasse die nach Eintritt des Insolvenzfalles gezahlten Beträge fehlen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkurs
347.51 Haftpflicht
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkurs Dokument Nr. A-933617 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage