Gemeinschaftsrecht kann nicht als "Gesetz" herhalten : VfGH V 6-8/98 v.16.6.1998

Verfassungsgerichtshof untersagt aus Rechtsschutzgründen, heimische Verordnungen unmittelbar auf EU-Recht zu stützen / Konkret ging es um einen "Leitfaden für die Anwendung" eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Bussjäger, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Verordnung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
340.132 Rechtsangleichung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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