Gemeinschaftsrecht kann nicht als "Gesetz" herhalten : VfGH V 6-8/98 v.16.6.1998
Verfassungsgerichtshof untersagt aus Rechtsschutzgründen, heimische Verordnungen unmittelbar auf EU-Recht zu stützen / Konkret ging es um einen "Leitfaden für die Anwendung" eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei.
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Verordnung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 340.132 Rechtsangleichung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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