Gemeinschaftsrecht kann nicht als "Gesetz" herhalten : VfGH V 6-8/98 v.16.6.1998
Verfassungsgerichtshof untersagt aus Rechtsschutzgründen, heimische Verordnungen unmittelbar auf EU-Recht zu stützen / Konkret ging es um einen "Leitfaden für die Anwendung" eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Verordnung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches 340.132 Rechtsangleichung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.134 Verordnung | Dokument Nr. A-932657 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |