Begriff der Beihilfe : EuGH Rs. C-52/97, C-53/97 u. C-54/97 v.7.5.1998

Eine nationale Vorschrift, die ein einzelnes Unternehmen von der Einhaltung der allgemeinen für befristete Arbeitsverträge geltenden Regelung befreit, stellt keine staatliche Beihilfe i.S. von Art.92 I EGV dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (9 (1998) Nr.15 S.473-474)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.98 Subvention
331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
658.115 Betrieb, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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