Begriff der Beihilfe : EuGH Rs. C-52/97, C-53/97 u. C-54/97 v.7.5.1998
Eine nationale Vorschrift, die ein einzelnes Unternehmen von der Einhaltung der allgemeinen für befristete Arbeitsverträge geltenden Regelung befreit, stellt keine staatliche Beihilfe i.S. von Art.92 I EGV dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (9 (1998) Nr.15 S.473-474)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.98 Subvention
331.116 Arbeitsvertrag, befristeter 658.115 Betrieb, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 338.98 Subvention | Dokument Nr. A-932529 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |