AGB, Rücklastschriftgebühr, Deaktivierung, E-Plus : LG Potsdam 2 O 491/97 v.18.2.1998, n.rk
1. Eine Rücklastschriftklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telefonnetzanbieters benachteiligt den Kunden unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, wenn sie nicht nach dem Grund der Rücklastschrift differenziert und dem Kunden eine verschuldensunabhängige Haftung aufer...
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Veröffentlicht in: | Verbraucher und Recht (13 (1998) Nr.7 S.242-244)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 384.1 Telefon
65.02 Geschäftsbedingung 657.47 Kosten 347.439 Vertragsauflösung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Eine Rücklastschriftklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telefonnetzanbieters benachteiligt den Kunden unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, wenn sie nicht nach dem Grund der Rücklastschrift differenziert und dem Kunden eine verschuldensunabhängige Haftung auferlegt / 2. Die in einer Deaktivierungsklausel angesetzte Gebühr von 74,75 DM inklusive Mehrwertsteuer ist unangemessen hoch und verstösst gegen §§ 10 Nr.7b, 9 ABGB, wenn nicht nach dem Vertretenmüssen der Beendigung des Vertragsverhältnisses differenziert wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |