AGB, Rücklastschriftgebühr, Deaktivierung, E-Plus : LG Potsdam 2 O 491/97 v.18.2.1998, n.rk

1. Eine Rücklastschriftklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telefonnetzanbieters benachteiligt den Kunden unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben, wenn sie nicht nach dem Grund der Rücklastschrift differenziert und dem Kunden eine verschuldensunabhängige Haftung aufer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucher und Recht (13 (1998) Nr.7 S.242-244)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384.1 Telefon
65.02 Geschäftsbedingung
657.47 Kosten
347.439 Vertragsauflösung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Ablageschlagwort: 384.1 Telefon Dokument Nr. A-932366 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage