Anscheinshaftung für Beratungsfehler : OGH 5 Ob 365/97y v.24.2.1998

Ein Kreditinstitut muss sich Auskünfte dann zurechnen lassen, wenn der auskunftserteilende Angestellte zur Erfüllung des Auskunftsvertrages berufen oder doch in zurechenbarer Weise ein entsprechender Anschein erweckt wurde. Anders liegt die Sache nur dann, wenn der Kunde tatsächlich weiss, dass er s...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Sparkassenzeitung (85 (1998) Nr.7 S.267-268)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.72 Kapitalbildung
347.51 Haftpflicht
347.513 Schadenersatz
336.71 Bank
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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