Anscheinshaftung für Beratungsfehler : OGH 5 Ob 365/97y v.24.2.1998
Ein Kreditinstitut muss sich Auskünfte dann zurechnen lassen, wenn der auskunftserteilende Angestellte zur Erfüllung des Auskunftsvertrages berufen oder doch in zurechenbarer Weise ein entsprechender Anschein erweckt wurde. Anders liegt die Sache nur dann, wenn der Kunde tatsächlich weiss, dass er s...
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Veröffentlicht in: | Österr. Sparkassenzeitung (85 (1998) Nr.7 S.267-268)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.72 Kapitalbildung
347.51 Haftpflicht 347.513 Schadenersatz 336.71 Bank 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.72 Kapitalbildung | Dokument Nr. A-932352 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |